Spätestens wenn die Steuerfahndung (Steufa) involviert ist, sollten Sie den Behörden nicht alleine gegenübertreten. Nicht selten erfahren Sie erst davon, wenn die Steuerfahndung bereits vor der Tür steht und Ihnen erklärt, dass gegen Sie ein Strafverfahren eröffnet worden sei und sie jetzt mit einer Haus- bzw. Firmendurchsuchung beginnen werde. Auch wenn (noch) kein Steuerstrafverfahren in Rede steht, können Steuerfahnder etwa bei Durchsuchungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) wegen des Verdachts des Sozialversicherungsbetrugs zugegen sein. Neben der bekannten Steuerfahndung und anderen Strafverfolgungsorganen, etwa der Staatsanwaltschaft, ist bei der Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten regelmäßig auch die weniger geläufige Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra bzw. StraBus) beteiligt.
Wir stehen Ihnen im Umgang mit diesen Behörden bereits zu Beginn des Verfahrens beratend als Ansprechpartner zur Verfügung, auch bevor es zu Durchsuchungsmaßnahmen kommt, nämlich dann, wenn die "Missverständnisse" mit der Betriebsprüfung, dem Steuerfahnder oder dem Staatsanwalt beginnen, wenn sich die Stimmung verschlechtert und wenn die Steuerfahndung das Verfahren übernimmt. Wir empfehlen eine offene Verteidigung, die klare Akzente setzt, die deutlich widerspricht, wenn falsche Verdächtigungen im Raum stehen, und die zur Aufklärung beiträgt, wenn dies der Verfahrensvereinfachung und dem schnellen Verfahrensabschluss dient.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit den umliegenden Strafsachenfinanzämtern, also dem Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster, dem Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bielefeld sowie dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Oldenburg.
Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite! info@ra-moellenhoff.de
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