Authorised Economic Operator (AEO)

Seit dem Jahr 2008 können in der EU ansässige Unternehmen den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) beantragen. Der AEO bietet Ihnen als Beteiligter einer sicheren Lieferkette vom Hersteller bis zum Verkäufer der Ware an den Endverbraucher (“supply chain“) einen besonderen Status und ermöglicht Ihnen, besondere Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Wenn Ihre Vertragspartner aus der Schweiz, Norwegen, Japan, den USA oder China kommen, können Sie die Vorteile schon voll ausschöpfen.
Wir begleiten AEO-Neubewertungsverfahren und unterstützen Ihr Unternehmen gerne beim Antragsverfahren oder wenn die Zollbehörden Änderung, Aussetzung, Widerruf oder Rücknahme der AEO-Bewilligung ankündigen.


Der Status des AEO kann in drei Varianten erteilt werden:

  • AEO-Bewilligung "Zollrechtliche Vereinfachungen" (AEOC)
  • AEO-Bewilligung "Sicherheit" (AEOS)
  • AEO-Bewilligung "Zollrechtliche Vereinfachungen und Sicherheit" (AEOC und AEOS) (sogenannte kombinierte Bewilligung)

Er wird nur gemeinschaftsansässigen Antragstellern bewilligt, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit unter das Zollrecht fallenden Tätigkeiten befasst sind und bestimmte Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen.

Durch den AEO profitieren Sie auch indirekt im eigenen Unternehmen, weil Sie Prozesse optimieren und interne Kontrollen schaffen, hierdurch wird der Warenverlust in der Regel verringert und Verspätungen verkürzt. Insgesamt erzielen Sie auch eine bessere Außenwirkung gegenüber Ihren Geschäftspartnern.

Um diese Vorteile zu erlangen, müssen Sie das Antragsverfahren beschreiten. Wir unterstützen Ihr Unternehmen gerne dabei, diese zollrechtliche Bewilligung zu erwerben, etwa auch durch eine vorbereitende Selbstbewertung oder/und Unterstützung bei der Implementierung eines internen Kontrollsystems, welches Sie zur erfolgreichen Antragstellung benötigen.

Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung! info@ra-moellenhoff.de