Antidumping

Das Antidumpingrecht hat in den letzten Jahren für international tätige Unternehmen an Bedeutung gewonnen. Waren, die von europäischen Unternehmen aus Drittländern eingeführt werden, können Gegenstand eines Dumpings sein und dadurch zur Schädigung eines europäischen Wirtschaftszweiges führen. Die Europäische Union kann zum Schutz der europäischen Wirtschaft Antidumpingzoll auf gedumpte Waren erheben.


Wir haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Einführer, aber auch an der Einfuhr beteiligte Spediteure in verschiedenen Stadien einer Antidumpingmaßnahme begleitet. Wir vertreten Unternehmen in den Verfahren vor der Europäischen Kommission, wenn sie sich nach Einleitung eines Untersuchungsverfahrens oder nach Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls als interessierte Partei am Verfahren beteiligen bzw. angehört werden möchten. Durch dieses frühzeitige Handeln hat ein Importeur die Chance, zu verhindern, dass auf die von ihm eingeführte Ware Antidumpingzoll erhoben wird, wenn sie Gegenstand der Untersuchung ist.

Wurde gegenüber einem Unternehmen Antidumpingzoll festgesetzt, hat das betroffene Unternehmen die Möglichkeit, gegen den Einfuhrabgabenbescheid Einspruch einzulegen und gegebenenfalls vor dem nationalen Gericht Klage zu erheben. Wir haben vor verschiedenen Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof erfolgreich die Aufhebung von Einfuhrabgabenbescheiden erwirkt.

Welches Vorgehen im Einzelfall sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Verfahrensstand, dem Kostenrisiko sowie den jeweiligen Erfolgsaussichten ab. Da einzelne Fristen sehr kurz bemessen sind, kann ein schnelles Handeln erforderlich sein.

Wir beraten Sie gerne bei der Entscheidung, wie in Ihrem Fall vorzugehen ist! info@ra-moellenhoff.de