Außenwirtschaft

Ihr Unternehmen betreibt Im- und Export? Als auf Steuern, Zoll und internationales Wirtschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei beraten wir überregional sowohl kleine und mittelständische exportierende Unternehmen als auch zahlreiche Unternehmen und Konzerne mit weltweiter Geschäftstätigkeit zu rechtlichen Fragestellungen rund um den Außenwirtschaftsverkehr. Hierzu zählen natürlich auch Fragen grenzüberschreitender Steuerpflichten und des Zollrechts. Unser umfassender Beratungsansatz geht jedoch weit darüber hinaus und lässt sich angesichts der Vielfalt möglicher Fragestellungen und der Komplexität der Materie kaum allumfassend darstellen.

Als im- und/oder exportierendes Unternehmen haben Sie sicherzustellen, dass Sie exportkontrollrechtliche Genehmigungsvorbehalte oder Verbote beachten. Vorsätzliche Zuwiderhandlungen sind strafbar, fahrlässige Übertretungen können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Insbesondere Ausfuhrverantwortliche und Exportkontrollbeauftragte greifen hier auf unsere langjährige Expertise zurück. mehr


Die Geschäftsleitung ist verpflichtet, durch geeignete organisatorische Maßnahmen für ein gesetzestreues Verhalten der Mitarbeiter zu sorgen. Sie muss bei entsprechendem Gefahrenpotential eine auf Haftungsvermeidung und Risikominimierung angelegte Compliance-Organisation einrichten. Wir unterstützen Sie gerne dabei. mehr


Lassen Sie Ihre exportkontrollrechtliche Unternehmensorganisation über ein internes Unternehmens-Audit Exportkontrolle prüfen. Stellen Sie über unsere Bewertung sicher, den Compliance-Anforderungen im Außenhandelsgeschäft zu genügen und minimieren Sie so Ihre straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Risiken. Und ganz nebenbei steigern Sie damit auch in vielen Bereichen Ihre innerbetriebliche Effizienz und Effektivität. mehr


Spätestens wenn Sie als exportierendes Unternehmen eine gewisse Größe erlangt haben und die Exportvorgänge nicht mehr vollumfänglich persönlich vom Unternehmenschef kontrolliert werden können, benötigen Sie einen Exportkontrollbeauftragten. In unserer täglichen Beratungspraxis ist er häufig unser direkter Ansprechpartner, um gemeinsam verbliebene Praxis- und Zweifelsfragen zu klären. mehr


Für eine praktisch orientierte wie rechtssichere Beratung zu Ihren Iran-Geschäftsmöglichkeiten, etwa in Bezug auf die Zulässigkeit geplanter Geschäfte, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Vertragsgestaltung, um den sich wieder öffnenden Markt zu erschließen oder wieder in Geschäfte einzutreten, die vor dem Embargo möglich waren. mehr


Die von der EU gegen die Russische Föderation verhängten Embargo-Regelungen sind für im Osteuropa-Geschäft tätige Unternehmen von erheblicher praktischer Bedeutung. Wenn Sie sich bei Russland-Geschäften oder bei Geschäften in Bezug auf die Krim oder Sewastopol fragen, ob eine geplante Transaktion eventuell unzulässig ist oder Sie sich für den Fall vertraglich absichern wollen, dass sich im Nachhinein außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen ergeben, haben Sie in uns erfahrene Ansprechpartner. mehr


Der richtige Umgang mit dem U.S.-amerikanischen Recht der Exportkontrolle stellt sich für viele europäische Unternehmen als schwierig dar (Stichwort: exterritoriale Wirkung). Sollten Sie sich fragen, ob es in Ihrem Falle sinnvoll ist, Maßnahmen zur Beachtung des U.S.-(Re)Exportkontroll- und Embargorechts zu ergreifen oder in einem ganz konkreten Fall wissen wollen, ob und inwieweit eine von Ihnen beabsichtigte Außenhandelstransaktion aus U.S.-Sicht reguliert ist, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. mehr


Wenn Sie Güter ausführen, müssen Sie etwa bestehende außenwirtschaftsrechtliche Genehmigungsvorbehalte und Verbote beachten. Diese werden von Straf- und Bußgeldvorschriften flankiert: Führt ein Unternehmen etwa Güter ohne erforderliche Genehmigung aus, so liegt darin oftmals zumindest ein fahrlässiger Verstoß gegen eine Genehmigungspflicht und damit eine Ordnungswidrigkeit. Wir prüfen Zweifelsfälle eingehend und verteidigen Sie, wenn Sie sich mit entsprechenden Ermittlungen konfrontiert sehen. mehr


Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Gestaltung, Verhandlung und Abwicklung internationaler Wirtschaftsverträge. Insbesondere durch die Rechtswahl und Schieds- bzw. Gerichtsstandsvereinbarungen werden grundlegende Weichenstellungen für die spätere Durchsetzbarkeit von Rechten getroffen. Nutzen Sie den gerade bei jurisdiktionsübergreifenden Business-to-Business(B2B)-Transaktionen bestehenden weiten Spielraum für vorteilhafte Vertragsgestaltungen. mehr


Bei internationalen Kaufverträgen wird vielfach verkannt, dass das UN-Kaufrecht (CISG) als international vereinheitlichter Rechtsrahmen bereits dann gilt, wenn deutsches Recht zur Anwendung gelangt und das CISG nicht zuvor ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Das CISG bietet große Flexibilität bei der Gestaltung Internationaler Kaufverträge und “Standard Terms“ (Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen, ALVB/AEB). Wir beraten Sie hier gerne, auch wenn es gilt, Ihre Verträge mit Handelsvertretern oder Vertragshändlern rechtlich vorteilhaft zu gestalten. mehr


Auch die Verhandlung, Gestaltung und Abwicklung internationaler Lizenz- und Know-how-Verträge steht im Fokus unserer Beratung. Hier ergeben sich vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, gerade im Sinne des Lizenzgebers. mehr

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