Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Banken und Finanzberatern

Wir pflegen einen kooperativen Arbeitsstil mit anderen Beratern. Dabei legen wir Wert auf eine schnelle und kompetente Beratung und eine effiziente Arbeitsteilung. Wichtig ist uns, dass die ursprüngliche Mandatsbeziehung gewahrt bleibt, weil der erste steuerliche Berater die Mandatshistorie viel besser kennt und so wertvolle Zeit gespart werden kann.


Anknüpfungspunkte für eine Zusammenarbeit ergeben sich insbesondere

  • im Rahmen einer Arbeitsteilung in Selbstanzeigefällen,
  • durch Übernahme der Prozessvertretung,
  • durch Unterstützung bei Außenprüfungen und Ermittlungsverfahren und
  • bei Sachverhalten mit grenzüberschreitendem Bezug.

Bei vielen in den letzten Jahren gemeinsam mit Steuerberatern betreuten Mandanten ging es darum, unversteuerte oder hinterzogene Einnahmen durch eine strafbefreiende Selbstanzeige zu legalisieren. Bekanntlich dürfen hier keine Fehler gemacht werden. In Selbstanzeigefällen besteht oftmals ein grenzüberschreitender Bezug. Gerade hier können wir unsere internationale Spezialisierung und langjährige Erfahrung gewinnbringend für Ihre Mandanten einbringen und das Beste für Ihre Mandanten herausholen.

Häufig begleiten wir Steuerberater und ihre Mandanten auch bei Außenprüfungen und verteidigen Betroffene einer Ermittlungsmaßnahme, wie z.B. einer Hausdurchsuchung oder der Beschlagnahme von Unterlagen.

Darüber hinaus ist es in einigen Fällen aus ökonomischer Sicht sinnvoll, die Bearbeitung von Fragen aus selten bearbeiteten Rechtsgebieten auf spezialisierte Fachanwälte für Steuerrecht zu übertragen, etwa in den Bereichen:

  • Erbrecht sowie Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht
  • Umsatzsteuer
  • Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer
  • Verbrauchsteuern (Energiesteuer, Stromsteuer)
  • Versicherungsteuer

Bei geplanten lebzeitigen Vermögenübertragungen, etwa in Fällen der Unternehmensnachfolge können wir als spezialisierte Fachanwälte prüfen, ob Fallstricke aus dem Gesellschaftsrecht oder aus dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht berücksichtigt worden sind. Gerade bei Uneinigkeit der Gesellschafter versuchen wir durch verschiedene Übertragungsmodelle allen Interessen gerecht zu werden. Hier hilft der unverbrauchte Blick von Außen.

Gerne beraten wir Sie auch zu sehr speziellen

  • steuerlichen Fragestellungen der Verbrauchsteuern (insbesondere Einfuhrumsatzsteuer, Energiesteuer, Stromsteuer, Branntweinsteuer und Biersteuer, auch im Hinblick auf das Excise Movement and Control System [EMCS]) und
  • zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Fragestellungen (erhobene Einfuhrabgaben, etwaige Strafzölle, Antidumpingzölle, etwaige Einschränkungen durch das AWG oder auf seiner Grundlage erlassene Rechtsverordnungen, Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigungen, Verteidigung in Verfahren wegen der Verletzung einer Ausfuhrregelung, Verträge und AGB, die den Anforderungen des internationalen und Außenwirtschaftsrechts gerecht werden).

Natürlich wehren wir auch für Steuerberater Haftungsklagen ab. Vertrauen Sie darauf, dass wir Prozessvertretungen, das heißt die Arbeit vor Gericht, gelernt haben. Wir können mit dem nötigen Abstand, die wichtigen Fakten und rechtlichen Argumente für Sie herausarbeiten.

Sprechen Sie uns an! info@ra-moellenhoff.de