13.06.2023 11:26 Alter: 326 days
Kategorie: Außenwirtschaft
Von: Rechtsanwältin Julia Gnielinski

EU-Mindeststrafen für die Umgehung von Sanktionen

EU-Staaten müssen zwar Sanktionen durchsetzen, sind aber nicht verpflichtet Verstöße zu bestrafen. Das soll geändert werden, um den Strafmaßnahmen gegen Russland mehr Durchschlagskraft zu verschaffen.

Die EU – Justizminister wollen diese Lücken im nationalen Recht schließen und den Rechtsrahmen vereinheitlichen, nachdem sie zuvor schon einen neuen EU-weiten Tatbestand geschaffen hatten. Sie einigten sich auf eine gemeinsame Mindeststrafe, mit denen sie die Umgehung von Sanktionen ahnden wollen.

Für Personen, die dabei helfen, Einreisesperren zu umgehen, mit Verbotenen Gütern handeln oder Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen unterhalten, die auf Sanktionslisten stehen, müssen bestraft werden. Hierfür wird ein Katalog vorgesehen. So können beispielsweise gegen Unternehmen Geldstrafen zwischen einem und fünf Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.

Auf dieser Grundlage werden Verhandlungen der EU-Staaten mit dem EU-Parlament stattfinden. Die Initiative wurde von der EU-Kommission ergriffen, um den Sanktionen gegen Russland wegen des Angriffs auf die Ukraine mehr Durchschlagskraft zu verschaffen. Nach geltendem Recht sind Mitgliedsstaaten zwar für die Durchsetzung von Sanktionen zuständig, müssen Verstöße jedoch nicht strafrechtlich belangen.

Die Höchststrafe für solche Vergehen schwankt zwischen einer Freiheitsstrafe von zwei und zwölf Jahren.
Laut Bundesjustizministerium befinden sich die deutschen Strafbarkeitsregeln nach einer jüngsten Reform schon weitgehend in Einklang mit den neuen europäischen Vorschlägen.