05.12.2022 16:51 Alter: 1 year
Kategorie: Außenwirtschaft
Von: Rechtsanwältin Julia Gnielinski

Ölembargo - Russlandsanktionen

Mit dem heutigen Tag ist das im 8. Sanktionspaket gegen Russland angekündigte Ölembargo inklusive Ölpreisdeckel als Maßnahme der EU, der G7 und Australien in Kraft getreten.

Das Ölembargo aus 8. Sanktionspaket als Maßnahme gegen den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine tritt ab heute in Kraft. (Siehe Infoletter Oktober zu den Maßnahmen des 8. Sanktionspaketes.)

Neben dem Embargo für russisches Rohöl beinhaltet die Sanktionsmaßnahme das Verbot, Seeverkehrsdienstleistungen sowie technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen zur Beförderung von Rohöl in Drittländer zu erbringen. Dies bedeutet, dass insbesondere der Transport von russischem Öl verboten ist, wenn es nicht zu einem Höchstpreis von 60 US-Dollar pro Barrel oder weniger gehandelt wird. Damit soll verhindert werden, dass Russland sein Öl zu höheren Preisen an Drittstaaten verkauft und somit die russischen Einnahmen weiter gesenkt werden.

Am 05.02.2023 soll das Einfuhrverbot auf raffinierte Ölprodukte wie Benzin oder Diesel ausgeweitet werden.
Ein weiterer Bestandteil war die Aufnahme des Russischen Schiffsregisters in die Liste der staatseigenen Unternehmen, die unter des Transaktionsverbot fallen.
Russlands Reaktion scheint im Aufbau einer sogenannten „Schattenflotte“ aus alten und ausgemusterten Tankschiffen zu bestehen, die das Öl künftig in Staaten wie Indien, China oder die Türkei transportieren sollen, um das Ölembargo und den Ölpreisdeckel zu umgehen.
Wie sich der Ölpreis verhalten wird, kann noch nicht abgeschätzt werden. Da Russland auf die Einnahmen aus dem Export von Öl angewiesen ist, scheint es unwahrscheinlich, dass Russland den Handel mit Öl vollkommen einstellen wird.