23.08.2012 00:00 Alter: 12 yrs
Kategorie: Steuern
Von: Rechtsanwalt Heiko Panke, Fachanwalt für Steuerrecht

EU-Vorsteuervergütungsverfahren: Frist endet am 30.09.2012

Die Rückerstattung der von inländischen Unternehmern im EU-Ausland gezahlten Umsatzsteuer kann seit dem 01.01.2010 nur noch in elektronischer Form beantragt werden. Spätestens am 30.09.2012 müssen die jeweiligen Erstattungsanträge, die sich auf das Jahr 2011 beziehen, beim Bundeszentralamt für Steuern eingegangen sein. Da es sich dabei um eine Ausschlussfrist ohne Verlängerungsmöglichkeit handelt, muss die rechtzeitige Antragstellung erfolgen.

Unternehmen sollten bereits jetzt im Hinblick auf die Ausschlussfrist die jeweiligen Vorgänge für das Jahr 2011 aufbereiten, damit ggfs. eine rechtzeitige Beantragung einer Erstattung erfolgen kann.

Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich. Sprechen Sie uns an!