10.12.2014 11:18 Alter: 9 yrs
Kategorie: Steuern
Von: Rechtsanwalt Heiko Panke, Fachanwalt für Steuerrecht

Verschärfung der Selbstanzeige

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat den Weg zu Änderungen des Systems der strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht frei gemacht.

Der Ausschuss stimmte dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung zu (BT-Drucksache 18/3018).
Eckpunkte sind die Absenkung von Grenzwerten, bis zu denen eine Steuerhinterziehung ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrages bei einer Selbstanzeige straffrei bleiben soll, sowie die grundsätzliche Ausdehnung des Berichtigungszeitraums auf 10 Jahre für eine wirksame Selbstanzeige.

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