02.07.2019 09:14 Alter: 5 yrs
Kategorie: Zoll
Von: Rechtsanwältin Almuth Barkam

EU weitet Freihandel aus: Abschluss mit Vietnam, Einigung mit Mercosur-Staaten

Das zurückliegende Wochenende stand aus EU-Sicht ganz im Zeichen des Freihandels. Für die Wirtschaft stellt diese Entwicklung einen positiven Lichtblick dar angesichts der Tatsache, dass sich die USA und China im Handelsstreit über höhere Importzölle auf dem G20-Gipfel in Osaka nicht abschließend einigen konnten. Immerhin hat die US-Regierung erklärt, dass sie von Strafzöllen auf chinesische Waren zunächst absehen wird.

1.    Freihandelsabkommen mit Vietnam
Am gestrigen Sonntag, dem 30.06.2019, haben die Europäische Union und Vietnam ein Handels- und Investitionsschutzabkommen unterzeichnet. 65 % der Zölle auf EU-Exporte nach Vietnam sollen mit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens abgeschafft werden, die restlichen Zöllen sollen über einen Zeitraum von höchstens 10 Jahren schrittweise abgebaut werden. Was die vietnamesischen Exporte in die EU betreffen, so entfallen 71 % der Zölle beim Inkrafttreten, während die restlichen Zölle über einen Zeitraum von 7 Jahren schrittweise auslaufen. Mit einem geplanten Abbau von insgesamt 99 % der Zölle geht das Freihandelsabkommen laut Mitteilung der EU-Kommission weiter als alle Abkommen, die bisher mit einem Entwicklungsland geschlossen wurden. Zu den wichtigsten Importen der EU aus Vietnam gehören Telekommunikationsgeräte, Kleidung und Lebensmittel, während die EU in erster Linie Güter wie Maschinen und Fahrzeuge, Chemikalien und Agrarerzeugnisse ausführt (Pressemitteilung des Rates vom 25.06.2019).

Das Freihandelsabkommen ist zudem darauf gerichtet, nichttarifäre Hemmnisse für den Handel mit Vietnam abzubauen, den vietnamesischen Markt für Dienstleistungen und öffentliche Aufträge zu öffnen und EU-Investitionen in Vietnam besser zu schützen.

Als modernes Freihandelsabkommen enthält das Abkommen Regelungen über den Schutz geistigen Eigentums und nachhaltige Entwicklung. In diesem Zusammenhang verpflichtet es u.a. zu Klima- und Artenschutz sowie zur Einhaltung der Kernnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, was auch zu einem Verbot von Kinderarbeit führt.

Als Folge des EuGH-Gutachtens 2/15 vom 16.05.2017, in dem der EuGH das Abkommen mit Singapur (EUSFTA) als gemischtes Abkommen eingestuft und eine getrennte Zuständigkeit angenommen hat, wurden mit Vietnam zwei getrennte Abkommen vereinbart: ein Investitionsschutzabkommen, das von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss und ein Freihandelsabkommen, dem nur der Rat und das EU-Parlament zustimmen müssen.

Nachdem das EU-Parlament seine Zustimmung erteilt hat, kann das Abkommen förmlich durch den Rat abgeschlossen werden. Das Freihandelsabkommen kann sodann in Kraft treten während das Investitionsschutzabkommen noch von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss.

2.     Freihandelsabkommen mit Mercosur-Staaten   
Am 28.06.2019 einigten sich die Europäische Union und der südamerikanische Staatenbund Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) auf ein umfassendes Freihandelsabkommen. Mit dem Abkommen soll die Mehrheit der Zölle auf Warenausfuhren aus der EU in den Mercosur schrittweise entfallen. Die EU-Kommission erwartet für EU-Unternehmen eine Zolleinsparung von 4 Milliarden Euro pro Jahr (Mitteilung der EU-Kommission vom 01.07.2019). Insbesondere EU-Erzeugnisse, die bislang mit hohen Zöllen belegt sind (Autos und Autoteile, Maschinen, Chemikalien, Arzneimittel, Kleidung und Schuhe, gewirkte Stoffe) sollen davon profitieren.

Als Abkommen der „neuen Generation“ enthält auch dieses Abkommen Bestimmungen zur nachhaltigen Entwicklung und zum Schutz geografischer Angaben. Einer großen Sorge insbesondere der europäischen Verbraucher wird dadurch begegnet, dass die EU-Standards im Bereich der Lebensmittelsicherheit unverändert bleiben und alle Einfuhren den Normen der Europäischen Union entsprechen müssen.

Nach einer rechtlichen Überarbeitung und sprachlichen Übersetzung des Abkommenstextes wird er den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament vorgelegt. Wenn das Parlament seine Zustimmung erteilt hat und der Rat es förmlich angenommen hat, kann das Abkommen in Kraft treten.