Die Geltungsdauer dieser Einfuhrabgabenbefreiung wurde bereits über den 31.07.2020, 31.10.2020 und jetzt auch über 31.04.2021 verlängert. Mit dem nun getroffenen Kommissionsbeschluss vom 19.04.2021 wurde die Gültigkeitsdauer bis zum 31.12.2021 befristet.
Informationen zu den Voraussetzungen einer Inanspruchnahme der Abgabenbefreiung finden Sie im ursprünglichen Kommissionsbeschluss (EU) Nr. 2020/491, auf der Corona-Webseite der deutschen Zollverwaltung.
DG Taxud stellt darüber hinaus auch eine Indikativ-Liste mit den Zolltarifnummern der (teilweise) abgabenbefreiten Hilfsgüter zu Verfügung.
Gerne unterstützen wir Sie auch weiterhin bei der bei der Einfuhr von medizinischen Hilfsgütern.