23.11.2020 11:53 Alter: 3 yrs
Kategorie: Steuern
Von: Rechtsanwalt Dr. Ulrich Möllenhoff

OVG Münster kippt Corona-Einreiseverordnung

Das OVG Münster hat mit seinem nichtanfechtbaren Beschluss wesentliche Teile der Corona-Einreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen für Auslandsrückkehrer aus Risikogebieten vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Die Corona-Einreiseverordnung NRW sah unter anderem vor, dass Personen, die aus dem Ausland nach NRW einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben, sich unverzüglich für zehn Tage in häusliche Quarantäne zu begeben haben (Absonderung). Sie dürfen auch keinen Besuch empfangen von Personen, die nicht zum Hausstand gehören. Die Risikogebiete werden vom Robert-Koch-Institut festgelegt und erweitern sich ständig. Ein Test, mit dem man sich von der Quarantäne befreien konnte, war erst am fünften Tag nach der Rückkehr möglich.

Im zugrunde liegenden Fall, wehrte sich der Kläger aus Bielefeld, der sich zunächst in Ibiza und dann in Teneriffa aufgehalten hatte, gegen den Vorwurf, dass er sich ansteckungsverdächtig qualifiziert habe durch seinen Aufenthalt auf den Balearen, da der Neuansteckungswert in Bielefeld höher sei als auf den Balearen.

Nach Ansicht des Gerichts sei die Anordnung einer Absonderung für grundsätzlich alle Urlaubsrückkehrer und sonstige Einreisende voraussichtlich grundrechtswidrig, weil sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße und unverhältnismäßig sei. Das Land habe nicht berücksichtigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höherem Infektionsrisiko ausgesetzt seien. Somit sei die Quarantäne aktuell dann kein geeignetes Mittel zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland.

Daraufhin setzte das NRW-Gesundheitsministerium die vollständige Corona-Einreiseverordnung des Landes außer Kraft. „Da das OVG wesentliche Bedenken gegen die zentralen Regelungen der Verordnung geäußert und sie außer Kraft gesetzt hat, ist die gesamte Verordnung ab sofort nicht mehr anzuwenden“, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums am Freitagabend.

Mit einer neuen Regelung ist in Kürze zu rechnen.

Die niederländischen Regelungen für eine Reise in die Niederlande, die wir in unserem Artikel Einreiseverordnung NRW – Niederlande – Neue Regelungen im November vom 9.11.2020 aufgelistet haben, gelten noch.

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Eilbeschluss des OVG-Nordrhein-Westfalen vom 20.11.2020 - 13 B 1770/20.NE.