Rechtsanwältin Barkam studierte von 1994 bis 1999 Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und an der Ludwig Maximilians-Universität München. Ihren Referendardienst leistete sie am Landgericht Münster.
Im Rahmen ihrer juristischen Ausbildung arbeitete sie mehrere Monate in einer Rechtsanwaltskanzlei in Tel Aviv, Israel, mit dem Schwerpunkt Internationales Erbrecht. Während ihrer Station bei der Deutschen Botschaft in Kairo beschäftigte sie sich mit dem Rechts- und Konsularwesen sowie internationalen Wirtschaftsfragen.
Von 2003 bis 2011 arbeitete sie als Assessorin im öffentlich-rechtlichen Bereich eines internationalen Verlags für Rechts- und Wirtschaftsinformationen. Rechtsanwältin Barkam ist seit Oktober 2011 in der Kanzlei tätig und berät vor allem auf dem Gebiet des Zollrechts. Zu ihren Beratungsschwerpunkten gehören insbesondere Fragen des Antidumpingrechts, des präferenziellen und nichtpräferenziellen Ursprungs, der Einreihung (Tarifierung) sowie der internen Organisation (Compliance). In diesem Zusammenhang begleitet sie unternehmensinterne Evaluationen im Außenwirtschaftsrecht.
Rechtsanwältin Barkam ist Autorin des Studienbriefs "Zollstrafrecht" im Weiterbildungsstudium Steuerstrafrecht der Fernuniversität Hagen.